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Zeitschriften sind steuerlich absetzbar
Beziehen Ihre Mandanten Zeitschriften, die sie steuerlich absetzen wollen, wird der geplante steuerliche Abzug meist gestrichen, da das Finanzamt i. d. R. auch ein privates Interesse am Abonnement vermutet.
Ein möglicher Ausweg ist es, im Betrieb einen Wartebereich mit einem Zeitschriftenständer einzurichten. Außerdem sollten Ihre Mandanten im Zweifel erläutern, dass diese Zeitschriften als Lektüre für Kunden und andere Besucher gedacht seien, um Wartezeiten überbrücken zu können.