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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Grenzen einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung (BFH)
Die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter dem Gesichtspunkt einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung setzt - auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme - voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Berichtigung zugänglich wären ().
Hintergrund: Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG setzt die Ausübung des Vorsteuerabzugs voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. In dem o. g. Verfahren ging es um die Frage, ob ein Vorsteuerabzug aus Gründen der Billigkeit bereits in dem Jahr zu gewähren ist, in denen die Leistungen erbracht wurden und nicht – wie gesetzlich vorgesehen – (erst) im Besteuerungszeitraum, in dem über die Leistungen Rechnungen erteilt wurden.
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich
Hinweis: Einen ausführlichen Beitrag hierzu lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben der USt direkt digital.
: Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich (FG)
Die Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern die Abrechnun...