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Einkommensteuer | Kosten für Führerschein und Fahrzeugumbau keine außergewöhnlichen Belastungen
Das über die Frage der Berücksichtigung von Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Führerscheinerwerb und einem Fahrzeugumbau als außergewöhnliche Belastungen zu entscheiden. Der Sohn der Kläger ist motorisch halbseitig rechts gelähmt (Grad der Behinderung: 60 % ohne besondere Merkmale). Zum Autofahren wurden laut ärztlichem Gutachten sowie TÜV-Gutachten diverse Umbaumaßnahmen für notwendig erklärt (Automatikgetriebe, Umbau Pedalsatz etc.). Nach Angaben des Klägers musste der Sohn eine behindertengerechte Fahrschule besuchen. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Fahrzeugs sowie dem zusätzlichen Aufwand für den Besuch einer speziellen Fahrschule seien insgesamt Kosten in Höhe von rund 5.400 € entstanden. Das Finanzamt erkannte – s...