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VGH Baden-Württemberg Urteil v. - 10 S 281/12

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1, IWG § 3 Abs. 1 Satz 1

Anspruch auf Gleichbehandlung einer juristischen Fachdatenbank mit der juris GmbH hinsichtlich der Versorgung mit durch die Dokumentationsstelle am BVerfG aufbereiteten Entscheidungen

Leitsatz

  1. Der Betreiber einer juristischen Fachdatenbank hat einen Anspruch auf - mit der juris GmbH vergleichbarer - Belieferung mit dokumentarisch bearbeiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Anspruch ergibt sich sowohl aus § 3 Abs. 1 Satz 1 IWG als auch aus Art. 3 Abs. 1 GG.

  2. Die von den Dokumentaren des Bundesverfassungsgerichts erstellten Orientierungssätze sowie ergänzende Angaben wie Titelzeile, Schlagworte und Normenkette stellen "amtlich verfasste Leitsätze" i.S.d. § 5 Abs. 1 UrhG dar und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz.

  3. § 5 UrhG ist auf amtliche Datenbanken analog anzuwenden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WM 2013 S. 1666 Nr. 35
KAAAE-47249

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 07.05.2013 - 10 S 281/12

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