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EU-Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen
Fallstudie aus dem Bereich Umsatzsteuer
Die Bedeutung der Umsatzsteuer für den Staatshaushalt wächst kontinuierlich. Sie ist zugleich eine komplizierte und extrem formalistische Steuer. Der Regelsteuersatz beträgt in Deutschland 19 %, in anderen Mitgliedstaaten der EU bis zu 27 %. Werden Umsätze als steuerfrei behandelt, obwohl sie nicht steuerfrei sind, oder entsprechen die Nachweise nicht den Vorschriften, können nicht unerhebliche Nachforderungen für einen Unternehmer entstehen.
I. Gegenstand der Fallstudie
Ausgangssachverhalt
Die
Dress UP GmbH betreibt einen Onlineshop für Bekleidung mit Sitz in Berlin.
Neben Endverbrauchern zählen zum Teil auch Zwischenhändler zum Kundenkreis der
Dress UP GmbH. Sie kauft ihre Waren ausschließlich vom polnischen Zulieferer
Ubranie Paradise (Sitz in Warschau). Der Warentransport aus Polen wird
vorrangig von dem Speditionsunternehmen Expo 300 (Sitz in Warschau)
besorgt und ausgeführt. Die Fallstudie geht insbesondere auf die
umsatzsteuerliche Würdigung der Umsätze für die Dress UP ein und wird im
weiteren Verlauf für Fallkonstellationen konkretisiert. Es wird allgemein
unterstellt, dass die Dress UP die Steuer nach vereinbarten Entgelten gem.
§ 16 Abs. 1
Satz 1 UStG berechnet ...