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Steuerpflicht für Ausschüttungen aus Streubesitz
Die Einführung des § 8b Abs. 4 KStG
Der Gesetzgeber hat auf Grund der Rechtsprechung des EUGH durch Aufnahme des § 8b Abs. 4 KStG bisher körperschaftsteuerfreie Ausschüttungen steuerpflichtig werden lassen. Betroffen sind Ausschüttungen aus Streubesitz, d. h. aus Beteiligungen von weniger als 10 %. In diesem Beitrag sollen die damit verbundenen Folgen und Überlegungen nicht nur aus körperschaftsteuerlicher Sicht dargestellt werden, vielmehr werden auch die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer dargestellt, bei der es eine ähnliche Regelung schon gab. Das Zusammenspiel der Vorschriften beider Steuergesetze wird ebenso beleuchtet, weil hier erhebliche Schwierigkeiten in der Praxis zu erwarten sind.
I. Neuregelung bei der Steuerfreiheit von Ausschüttungen bei der Körperschaftsteuer
Bisher sind Ausschüttungen von einer Kapitalgesellschaft an eine andere Kapitalgesellschaft nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. Lediglich die Regelung des § 8b Abs. 5 KStG, nach der ein Pauschalbetrag von 5 % der steuerfreien Ausschüttung als nicht abziehbar anzusehen ist, führte zu einer geringen Körperschaftsteuerbelastung der Ausschüttung. Es ergab sich also eine weitgehende Steuerbefreiung. Diese Regelung sollte bewirken, dass von den Gewinnen, die bei einer K...