Aufteilung des Spekulationsgewinns gemäß § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks
Leitsatz
Zur Ermittlung eines Gewinns/Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 EStG.
Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns ist nicht auf die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzustellen, sondern auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am .
Bei der Ermittlung des steuerbaren Anteils des Veräußerungsgewinns sind die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen
und Sonderabschreibungen den Zeiträumen zuzurechnen, in denen sie tatsächlich in Anspruch genommen worden sind.
Die WK sind im Verhältnis des steuerpflichtigen Anteils des Veräußerungsgewinns zum Gesamtveräußerungsgewinn aufzuteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1840 Nr. 22 EStB 2014 S. 142 Nr. 4 KÖSDI 2014 S. 18679 Nr. 1 VAAAE-47014
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 21.08.2013 - 9 K 252/11
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