1) Eine ordnungsgemäße Anzeige i.S. der §§ 18, 19 GrEStG setzt nicht voraus, dass die Anzeige im Rahmen einer Anteilsvereinigung
i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG auch die der betreffenden Gesellschaft gehörenden Grundstücke bezeichnet.
2) Eine lediglich an die KSt-Stelle gerichtetes Schreiben, ohne Hinweis darauf, dass die Unterlagen auch zur Prüfung eines
etwaigen grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs übersandt worden sind, erfüllt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Anzeige nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 11 Nr. 24 DStRE 2014 S. 937 Nr. 15 Ubg 2014 S. 621 Nr. 9 GAAAE-47006
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