Einkommensteuer: Tonnagebesteuerung: Auflösung
von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden von Wirtschaftsgütern
aus dem Betriebsvermögen
Leitsatz
1. Grundsätzlich sind geleistete
Anzahlungen als Vorleistung in einem schwebenden Vertrag auf eine
vom anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung
zu verstehen mit der Folge, dass die Anzahlung in die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten eingeht, wenn die Gegenseite die Sach- oder
Dienstleistungsverpflichtung erfüllt.
2. Steht auf Grund der besonderen vertraglichen
Gestaltung der Charakter der Finanzierung des zur Sachleistung verpflichteten
Vertragspartners im Vordergrund, endet mit der Ablieferung des Schiffes
das Kreditgeschäft. Das Wirtschaftsgut "geleistete
Anzahlung" scheidet aus dem Betriebsvermögen aus,
der Unterschiedsbetrag gemäß § 5a Abs.
4 Satz 2 EStG ist aufzulösen.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1900 Nr. 23 AAAAE-46999
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.08.2013 - 2 K 32/13
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