Zolltarifrecht: Vorabentscheidungsersuchen: Auslegung
des Begriffs der Diagnostik- oder Laborreagenzien in Pos. 3822 KN
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird
folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist der in der Position
3822 KN in den Worten Diagnostikreagenzien und Laborreagenzien verwendete
Begriff des Reagenz so zu verstehen, dass es sich um eine Substanz
handeln muss, die dazu dient, sich durch seine chemische Reaktion
auf einen bzw. mit einem zu untersuchenden Stoff in chemischer Hinsicht
umzuwandeln, um einen Zustand oder eine Eigenschaft des Stoffes
anzuzeigen?
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2837 Nr. 47 CAAAE-46994
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 11.09.2013 - 4 K 250/11
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