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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 K 250/11

Gesetze: ZK Allgemein

Zolltarifrecht: Vorabentscheidungsersuchen: Auslegung des Begriffs der Diagnostik- oder Laborreagenzien in Pos. 3822 KN

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist der in der Position 3822 KN in den Worten Diagnostikreagenzien und Laborreagenzien verwendete Begriff des Reagenz so zu verstehen, dass es sich um eine Substanz handeln muss, die dazu dient, sich durch seine chemische Reaktion auf einen bzw. mit einem zu untersuchenden Stoff in chemischer Hinsicht umzuwandeln, um einen Zustand oder eine Eigenschaft des Stoffes anzuzeigen?

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2837 Nr. 47
CAAAE-46994

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 11.09.2013 - 4 K 250/11

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