Sonderbetriebseinnahmen - Zahlungen an Schwester- Kapitalgesellschaft für Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben
Leitsatz
Zum BA-Abzug bei Zahlungen an nahe Angehörige.
Für den Abzug von Leistungen einer (Personen- oder Kapital-)Gesellschaft an eine andere kann nichts anderes gelten, wenn
an beiden Gesellschaften ein und dieselben Personen derart beteiligt sind, dass der zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende
Interessengegensatz aufgehoben oder eingeschränkt ist.
Zahlungen einer PersG, die für die Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben an eine Schwester-KapG geleistet werden und
einem Gesellschafter der PersG zugutekommen, sind bei dem Gesellschafter als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 24 DStRE 2014 S. 969 Nr. 16 DStZ 2013 S. 882 Nr. 24 EFG 2013 S. 1855 Nr. 22 Ubg 2014 S. 611 Nr. 9 HAAAE-46988
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 22.05.2013 - 4 K 1/12
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