Vorsteuervergütung, Erforderlichkeit der Vorlage von Originalrechnungen, zeitliche Zuordnung einer Rechnung
Leitsatz
1. Gem. § 60 Satz 1 UStDV ist der Vergütungszeitraum nach Wahl des Stpfl. ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu
höchstens einem Kj. § 60 ist dahingehend zu verstehen, dass er es nicht untersagt, Vorsteuerbeträge aus vorangegangenen Vergütungszeiträumen
des betreffenden Kj. auch in anderen Vergütungszeiträumen als dem des letzten des Kj. geltend zu machen.
2. Bei Abhandenkommen einer Originalrechnung ist von einem im Drittland ansässigen Stpfl. - vor Einreichung des Vergütungsantrags
- eine Zweitschrift der Rechnung zu der Rechnungskopie innerhalb der Antragsfrist einzureichen. Nur diese stellen im Rahmen
der einschränkenden Auslegung des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG einen "adäquaten Ersatz" für die Originalrechnung dar. Einfache
Fotokopien sind insoweit nicht ausreichend. Im Gegensatz zu Antragstellern, die im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, gilt
für den im Drittland ansässigen Stpfl. nicht das Diskriminierungsverbot aus Art. 12 EUV.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2389 Nr. 40 DStR 2014 S. 10 Nr. 19 DStRE 2014 S. 813 Nr. 13 EFG 2013 S. 1892 Nr. 22 Ubg 2014 S. 541 Nr. 8 JAAAE-46983
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