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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5270/11 EFG 2013 S. 1975 Nr. 23

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UstG § 15 Abs. 2 Nr. 1 EWGRL 388/77 Art. 2 Abs. 1

Umsatzsteuerpflicht der Provision für im Rahmen von Bestattungsvorsorgeverträgen vermittelte Sterbegeldversicherungen

Leitsatz

Bietet ein Bestattungsunternehmen Vorsorgeverträge an, die bei Bedarf mit vom Unternehmer – nicht eigenständig – vermittelten Sterbegeldversicherungen kombiniert werden, so dass die Sterbegeldversicherungen lediglich dem Zweck dienen, die Inanspruchnahme der Hauptleistung der späteren Bestattung durch eine gesicherte Finanzierung zu optimalen Bedingungen zu ermöglichen, ist die für die damit als Nebenleistung anzusehende Vermittlung der Sterbegeldversicherung erhaltene Provision – das Schicksal der Hauptleistung teilend – umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 5
DStRE 2014 S. 473 Nr. 8
EFG 2013 S. 1975 Nr. 23
IAAAE-46979

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.08.2013 - 5 K 5270/11

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