Umsatzsteuerpflicht der Provision für im Rahmen von Bestattungsvorsorgeverträgen vermittelte Sterbegeldversicherungen
Leitsatz
Bietet ein Bestattungsunternehmen Vorsorgeverträge an, die bei Bedarf mit vom Unternehmer – nicht eigenständig – vermittelten
Sterbegeldversicherungen kombiniert werden, so dass die Sterbegeldversicherungen lediglich dem Zweck dienen, die Inanspruchnahme
der Hauptleistung der späteren Bestattung durch eine gesicherte Finanzierung zu optimalen Bedingungen zu ermöglichen, ist
die für die damit als Nebenleistung anzusehende Vermittlung der Sterbegeldversicherung erhaltene Provision – das Schicksal
der Hauptleistung teilend – umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 5 DStRE 2014 S. 473 Nr. 8 EFG 2013 S. 1975 Nr. 23 IAAAE-46979
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.08.2013 - 5 K 5270/11
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