Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei „Anbringen” einer Klage beim Finanzamt per E-Mail
Leitsatz
1. Eine Klageerhebung per E-Mail beim FG des Landes Sachsen-Anhalt ist nicht möglich, unabhängig davon, ob es sich um eine
einfache E-Mail oder eine E-Mail mit Signatur handelt.
2. Da die Finanzverwaltung die Einlegung von Einsprüchen per E-Mail genügen lässt, muss ein steuerlicher Laie nicht ohne weiteres
auf den Gedanken kommen, dass dies für die Klage nicht gilt.
3. Versteht ein nicht beratener Steuerpflichtiger den Begriff des „Anbringens” einer Klage beim FA dahingehend, dass die gleichen
Formvorschriften wie bei der Erhebung eines Einspruchs ausreichend sind, versäumt er die Klagefrist nicht schuldhaft, wenn
er die innerhalb der Frist nur per E-Mail angebrachte Klage erst nach Fristablauf auf richterlichen Hinweis in der gebotenen
Schriftform erhebt.
Fundstelle(n): DStZ 2013 S. 805 Nr. 22 EFG 2013 S. 1948 Nr. 23 OAAAE-46977
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FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 17.06.2013 - 4 K 321/13
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