Verdeckte Einlage bei Abtretung nicht werthaltiger Forderung
Bindungswirkung der Feststellungen der Außenprüfung
Leitsatz
1. Bei Abtretung einer nicht werthaltigen Forderung einer GmbH an seinen alleinigen Gesellschafter gegen Übernahme einer Verbindlichkeit
des Gesellschafters gegenüber der GmbH in Höhe des Nennwerts der Forderung liegt eine verdeckte Einlage des Gesellschafters
in die GmbH vor.
2. Die Werthaltigkeit einer Forderung der GmbH gegenüber einem Dritten ergibt sich zum Zeitpunkt der Abtretung der Forderung
an den Gesellschafter der GmbH nicht aus dem Umstand, dass der Gesellschafter eine Bürgschaft für alle Verbindlichkeiten des
Dritten übernommen hat, da zum Zeitpunkt der Abtretung der Forderung die Forderung aus dem Bürgschaftsversprechen wegen Konfusion
erlischt.
3. Voraussetzungen für die Bindungswirkung der Feststellungen der Betriebsprüfung für dem Streitjahr vorangegangene Veranlagungszeiträume
für das Streitjahr liegen nicht vor.
4. Für eine Teilwertberichtigung der Beteiligung des Besitzunternehmens an einem Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen erforderlich.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 1006 Nr. 22 GAAAE-46971
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