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IWB Nr. 20 vom Seite 729

Die Mehrwertsteuer in Schweden

Registrierungspflicht, Vorsteuerabzugskürzungen und Neuerungen ab 2013

Lara Scholler

Die schwedische Umsatzsteuer (Mervärdeskatt – kurz MOMS) entspricht in allen wesentlichen Punkten und Definitionen der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL). Dennoch sorgen einige Abweichungen immer wieder für unangenehme Überraschungen bei deutschen Unternehmen, die sich in Schweden betätigen. Der vorliegende Beitrag soll Antwort auf die Frage geben, wann ein deutscher Unternehmer verpflichtet ist, sich mehrwertsteuerlich in Schweden registrieren zu lassen. Ferner werden abweichende mehrwertsteuerliche Regelungen kurz vorgestellt, aus denen häufig eine Vorsteuerabzugskürzung resultiert. Abschließend sollen besonders relevante Änderungen, die zum Kalenderjahr 2013 in Kraft getreten sind, hervorgehoben werden.

I. Mehrwertsteuerliche Registrierungspflicht in Schweden

Erbringen [i]Alle steuerpflichtigen Umsätze machen die Registrierung zwingend notwendig deutsche Unternehmen in Schweden Umsätze, die dort der Mehrwertsteuer unterliegen, begründet dies eine mehrwertsteuerliche Registrierungspflicht in Schweden. Steuerpflichtige Umsätze liegen nicht nur dann vor, wenn deutsche Unternehmen in Schweden Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, sondern u. a. auch:

  • beim Erwerb von Waren in Schweden oder beim Verbringen von Waren aus dem Ausland nach Schwed...

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