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IWB Nr. 20 vom Seite 732

Die erweiterte Besteuerung von Lohneinkünften in Dänemark

Die Verschärfung der 183-Tage-Regelung

Dr. Lars Eriksen

Seit dem gilt in Dänemark die erweitere Besteuerung von Lohnarbeit. In Verbindung mit der Steuerreform (Skattereform) aus dem Jahr 2012 wurde am die herrschende Auffassung der dänischen Steuerbehörde gesetzlich normiert. Das dänische Einkommensteuergesetz enthält somit eine Bestimmung über die sog. Udvidet beskatning, die erweiterte Besteuerung von Personen mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks. Die neue Regelung betrifft im Grundsatz alle internationalen Besteuerungsfälle, die Berührung mit Dänemark haben und bei denen ein ausländischer Lohnangestellter sich länger als 183 Tage in Dänemark aufhält. Es kann vermutet werden, dass insofern auch das gigantische Fehmarnbelt-Tunnel-Projekt (Baubeginn ab 2014) seinen Schatten voraus wirft. Allerdings ist sehr fraglich, ob die neue dänische Regelung Bedeutung für deutsch-dänische Fälle haben wird.

I. Änderung im dänischen Einkommensteuergesetz

1. Normative Ausgestaltung der 183-Tage-Regel

[i]Betroffen sind v. a. MontagetätigkeitenDie 183-Tage Regel besagt verkürzt: Wer sich 183 Tage in einem anderen Staat aufhält oder dort arbeitet, wird auch dort steuerpflichtig. Das hat Bedeutung für die Besteuerung der Lohneinkünfte z. B. von Handwerkern und Monteuren. Auf jeden Fall muss sich die Gehaltsabteilu...

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