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BFH 13.6.2013 III R 10/11, IWB 20/2013 S. 707

BFH | Bindung des BFH an Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen Rechts

Auch wenn die bei Prüfung der Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts getroffenen Feststellungen des FG revisionsrechtlich wie eine Tatsachenfeststellung zu behandeln sind, ist das Revisionsgericht an diese Feststellungen nicht gebunden, soweit sie auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen ( NWB YAAAE-45069).

Hinweis:

Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird Kindergeld für ein Kind nicht gezahlt, für das Leistungen zu zahlen sind oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wären, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder einer der in § 65 Abs. 1 Satz 1 [i]Nationales FG muss ermitteln, ob materiell-rechtliche Ansprüche nach ausländischem Recht bestehenNr. 1 EStG genannten Leistungen vergleichbar sind. Demnach muss das FG als Tatsacheninstanz auch ermitteln, ob ein materiell-rechtlicher A...

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