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StuB 20/2013 S. 791

Einkommensteuer | Anrechnung ausländischer Steuern – EuGH-Urteil Beker & Beker

Einkommensteuerfestsetzungen sind hinsichtlich der Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG in Fällen eines Anrechnungsüberhangs gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig vorzunehmen ( NWB AAAAE-45265).

Hintergrund: Der EuGH hat – in einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH im noch anhängigen Revisionsverfahren – I R 71/10 – entschieden, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG gegen Art. 63 AEUV verstößt. Bei dieser Berechnungsmethode würden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen als Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezogenen Umstände des Stpfl. nicht volls...

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