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Reform des Ordnungsgeldverfahrens
Der Bundesrat hat am beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zu stellen (BR-Drucks. 642/13). Nach Ansicht des BMJ ist damit ein weiterer Schritt zu Entlastungen insbesondere kleinerer Unternehmen auf dem Gebiet des Bilanzrechts geschafft.
Zu den Neuregelungen vgl. bereits Zwirner/Busch/Froschhammer, StuB 2013 S. 570 NWB VAAAE-41817.