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BBK Nr. 20 vom

Nur-Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführer

Bernd Rätke

[i]Pradl, Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer, 3. Aufl., Herne 2013Für eine GmbH mag es interessant klingen, ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer statt eines laufenden Gehalts ausschließlich eine Pensionszusage zu erteilen (sog. Nur-Pensionszusage). Die Liquidität der GmbH wird so nämlich zunächst nicht beeinträchtigt. Steuerlich wird diese Nur-Pensionszusage aber nicht anerkannt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Missbrauchsgefahr bei Nur-Pensionszusage?Dies ist jedoch nicht überzeugend. Bereits der Begriff einer „Überversorgung„ passt nicht, wenn die Nur-Pensionszusage deutlich hinter einer üblichen Pensionszusage zurückbleibt, die zusätzlich zu einem Monatsgehalt gezahlt wird. Die Grundsätze zur Überversorgung beruhen zudem auf einem Missbrauchsgedanken, der bei angemessenen Nur-Pensionszusagen nicht passt.

[i]Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 11. Aufl., Herne 2013, Rz. 701, 751 ff., 907Abzulehnen ist auch die frühere Auffassung des BFH sowie des BMF, wonach eine Nur-Pensionszusage zu einer vGA führt. Für Geschäftsführer, die finanziell bereits versorgt sind, weil sie z. B. für mehrere GmbH tätig sind und von diesen laufende Bezüge erhalten, kann eine Pensionszusage wirtschaftlich sinnvoll sein; für die GmbH kann sie ebenfalls vorteilhaft sein, weil die Liquidität zunächst nicht belastet wird.

[i]Angemessenheit als Maßstab für FremdüblichkeitZwar ...

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