Hemmung der Festsetzungsverjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden
Rückübertragung eines Rechtsstreits auf den Senat gem. § 6 Abs. 3 FGO
Leitsatz
1. Mit hat der BFH (Az.: V R 27/11) entschieden, dass Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, die
nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 10 AO
nur dann bewirken, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer bekanntgegeben (nach abweichendem Leitsatz
erlassen) worden sind.
2. Durch das – der Kommentarliteratur entgegenstehende – Urteil hat die Rechtssache der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist
bei außersteuerlichen Grundlagenbescheiden (hier: Bescheinigung des Landesverwaltungsamtes, dass der Musikschulunterricht
die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllt) grundsätzliche Bedeutung erlangt und weist nunmehr
besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art auf, so dass gem. § 6 Abs. 3 S. 1 FGO der Einzelrichter den Rechtsstreit auf den
Senat zurück übertragen kann.
Tatbestand
Fundstelle(n): YAAAE-46430
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 17.07.2013 - 3 K 572/13
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