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WP Praxis 11/2013 S. 220

Wirtschaftsprüfungsexamen

Mit dem Wirtschafsprüfungsexamensreform-Gesetz wurde ab dem Jahr 2004 die Möglichkeit geschaffen, an Hochschulen Studiengänge einzurichten, die als für die Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet anerkannt werden können. Innerhalb solcher Studiengänge erbrachte Studienleistungen sind auf das WP-Examen teilweise anrechenbar. Eine Akkreditierung solcher Studiengänge erfordert die Mitwirkung der WPK. Sie beurteilt die besondere Eignung beantragter Studiengänge für die Ausbildung von WP u. a. aufgrund eines sog. Referenzrahmens und unverbindlicher Lehrpläne.

Über die Fortentwicklung beider Regelwerke wird aktuell in der WPK beraten. Derzeit liegen aber noch keine Beschlüsse oder Neuentwürfe vor. Die WPK weist aber hin auf die Aktualisierung des „Merkbla...

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