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WP Praxis 11/2013 S. 219

Definition „Those Charged with Governance” im Code of Ethics geändert

Das International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA; bei der IFAC zuständig für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer) hat kürzlich im sog. Code of Ethics die Definition des Begriffs Those Charged with Governance geändert. Unter diesen Begriff fallen Personen oder Organisationen (z. B. ein Unternehmenstreuhänder), die für die Überwachung der strategischen Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens verantwortlich sind und denen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rechenschaftslegung obliegen. Dies schließt die Überwachung des Prozesses der Finanzberichterstattung ein.

Der Begriff Those Charged with Governance erstreckt sich nicht nur auf Organe, sondern kann auch Führungspersonal einschließen. Durch die Änderung sol...

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