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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Keine Steuerbefreiung der aktiven Arbeitsförderung (FG)
Der 4. Senat des Finanzgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Leistungen eines Arbeitsvermittlers, die dieser gegenüber einem Arbeitslosen auf der Grundlage eines unmittelbar mit dem Arbeitslosen geschlossenen Vertrages erbringt, nicht umsatzsteuerfrei sind (; Revision anhängig).
Hintergrund: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen von der Steuer, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden.
Sachverhalt: Die Klägerin betätigte sich als Arbeitsvermittlerin, d.h. sie beschäftigte sich damit, Arbeitslose durch Vermittlung eines geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu schloss sie mit den Arbeitslosen jeweils einen sog. Vermittlungsvertrag, mit dem sie sich dazu verpflichtete, ein ...