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Einkommensteuer | Übertragung von Wirtschaftsgütern bei einer Einmann-GmbH & Co. KG
Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 v. H. beteiligten Kommanditisten eingebracht (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG), wird nach dem die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG n. F./2002 nicht dadurch rückwirkend aufgehoben, dass die KG – bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen – das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG n. F./2002 veräußert. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Einbringenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist.
Mit Recht ist der BFH der abweichenden Verwaltungsauffassung nicht gefolgt. Die Finanzverwaltung will bislang nach Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Einmann-G...