Zollrechtliche Tarifierung von sog. "Leggings"
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Nacherhebung von Zusatzzoll auf die Einfuhren von sog. Leggings aus den USA. Einreihung von hosenähnlichen, konfektionierten Bekleidungsstücken mit knöchellangen Beinen ohne Fußteile und in der Taille abschließenden Bund, aus synthetischen Chemiefasern. Sind diese Bekleidungsstücke als „Gamaschen und ähnliche Waren” bzw. als „Strumpfhosen” einzureihen? Verstößt die Erhebung von Zusatzzoll auf andere als die im Anhang I aufgeführten Waren gegen den Wortlaut der VO Nr. 673/2005? Widersprechen die VO Nr. 673/2005 und Art. 81 ZK? Hätte die vereinfachte Anmeldung nach Art. 81 ZK nicht zugelassen werden dürfen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-46276