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KomBekVO S § 6

X. Sachsen

3. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 19. Dezember 1997 (GVBl. 1998 S. 19)

§ 6 Festlegung der Bekanntmachungsform

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist im einzelnen durch Satzung zu regeln. Amtsblätter, Zeitungen und Aufstellungsorte für Bekanntmachungstafeln sind genau zu bezeichnen.

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XAAAE-45895