KomBekVO S § 4
X. Sachsen
3. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 19. Dezember 1997 (GVBl. 1998 S. 19)
§ 4 Öffentliche Bekanntmachungen der Landkreise
Öffentliche Bekanntmachungen der Landkreise sind in einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen:
durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises,
durch Abdruck in dem als Beilage zum Sächsischen Amtsblatt erscheinenden Amtlichen Anzeiger oder
durch Abdruck in einer oder mehreren bestimmten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, deren Verbreitung sich mindestens auf das Gebiet des Landkreises erstreckt.
Fundstelle(n):
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XAAAE-45895