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KomBekVO S § 3

X. Sachsen

3. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 19. Dezember 1997 (GVBl. 1998 S. 19)

§ 3 Öffentliche Bekanntmachungen der Verwaltungsverbände

Öffentliche Bekanntmachungen der Verwaltungsverbände sind in einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen:

  1. durch Abdruck im Amtsblatt des Verwaltungsverbandes oder des Landkreises, dem der Verwaltungsverband angehört,

  2. durch öffentliche Bekanntmachung in sämtlichen Mitgliedsgemeinden in den von ihnen bestimmten Formen oder

  3. durch Abdruck in einer oder mehreren bestimmten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, deren Verbreitung sich mindestens auf das Gebiet des Verwaltungsverbandes erstreckt.

Fundstelle(n):
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XAAAE-45895