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KomBekVO S § 1

X. Sachsen

3. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 19. Dezember 1997 (GVBl. 1998 S. 19)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Verordnung sind:

  1. die Verkündung von Rechtsverordnungen,

  2. die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und

  3. sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben.

(2) Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder die ortsübliche Bekanntgabe vorgeschrieben ist, kann diese auch nach den Bestimmungen über die öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Fundstelle(n):
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XAAAE-45895