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BekVO SL § 8

IX. Saarland

3. Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung - BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), geändert durch VO vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509)

§ 8 Inkrafttreten

(1)  1Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden, Ämter und Landkreise vom 2. September 1964 (Amtsbl. S. 841) außer Kraft.

(2)  1Bis zum Inkrafttreten der nach §§ 1 bis 6 dieser Verordnung gegebenenfalls erforderlichen Änderungen der Satzung, längstens jedoch bis zum 1. August 1982, sind öffentliche Bekanntmachungen in der bisher vorgeschriebenen Form durchzuführen.

2Die geänderte Satzung ist zusätzlich in der von ihr vorgeschriebenen neuen Form öffentlich bekanntzumachen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAE-45892