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BekVO SL § 5

IX. Saarland

3. Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung - BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), geändert durch VO vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509)

§ 5 Amtliches Bekanntmachungsblatt

(1)  1Herausgeber des amtlichen Bekanntmachungsblattes ist der Bürgermeister.

2Das amtliche Bekanntmachungsblatt muß

  1. in der Überschrift oder im Untertitel die Bezeichnung „Amtliches Bekanntmachungsblatt” führen und den Geltungsbereich bezeichnen,

  2. den Ausgabetag angeben und jahrgangsweise fortlaufend numeriert sein,

  3. die Erscheinungsfolge angeben,

  4. die Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen angeben,

  5. einzeln zu beziehen sein.

(2) Enthält das amtliche Bekanntmachungsblatt neben dem amtlichen Teil mit öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen auch einen nichtamtlichen Teil, so ist dieser vom amtlichen Teil deutlich abzusetzen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAE-45892