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BekVO SL § 1

IX. Saarland

3. Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung - BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), geändert durch VO vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509)

§ 1 Allgemeine Formen der Bekanntmachung in den Gemeinden

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, können, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, erfolgen:

  1. im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde oder

  2. in einer oder mehreren örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen.

(2)  1Die Gemeinden haben eine der in Absatz 1 bezeichneten Formen der öffentlichen Bekanntmachung durch Satzung festzulegen.

2Amtliche Bekanntmachungsblätter und Zeitungen sind namentlich zu bezeichnen.

(3) Soweit in Rechtsvorschriften ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist, gilt die nach dieser Vorschrift durch Satzung festgelegte Bekanntmachungsform.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAE-45892