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BMF | Schreiben zur Anrechnung ausländischer Steuern (§ 34c EStG)
Das BMF hat am 30. 9. 2013 ein Schreiben veröffentlicht, das regelt, wie die Verwaltung in noch offenen Verfahren wegen der Berechnungsformel in § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG vorgehen soll. Der NWB UAAAE-31649, Beker & Beker zu einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH entschieden, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG gegen Art. 63 AEUV verstößt. Das Revisionsverfahen des BFH ist noch anhängig (I R 71/10).