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FG Köln Urteil v. - 6 K 3506/10 EFG 2013 S. 1762 Nr. 21

Gesetze: GG Art 3, GG Art 20 Abs 1, EStG § 3 Nr 1 a), SGB V § 44 Abs 1, EStG § 32b Abs 1 Nr 1 b)

Progressionsvorbehalt

Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen verfassungsgemäß

Leitsatz

1) Die Einbeziehung des Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 b) EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG. Es kommt nicht darauf an, dass der gesetzlich Krankenversicherte den Beitrag nunmehr allein aufzubringen hat.

2) Für die Höhe des einbezogenen Betrages gilt das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 4
DStRE 2014 S. 410 Nr. 7
DStZ 2013 S. 802 Nr. 22
EFG 2013 S. 1762 Nr. 21
EStB 2014 S. 72 Nr. 2
OAAAE-45162

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FG Köln, Urteil v. 22.11.2012 - 6 K 3506/10

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