Verfassungsmäßigkeit des kurzfristigen Ausschlusses des Agrarsektors von der Investitionszulagenbegünstigung
Leitsatz
Die von einem Mühlenbetrieb nach dem angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter sind gem. § 2 S. 2 Nr. 4 InvZulG
1996 i. d. F. des Steuerentlastungsgesetz 1999 vom ohne Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot
nicht investitionszulagenbegünstigt. Art. 2 der Entscheidung 1999/183/EG der Kommission vom über mögliche staatliche
Beihilfen Deutschlands zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Deutschlands auf der Grundlage bestehender
Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung (ABl. EG 1999, L 60, S. 61) belässt dem deutschen Gesetzgeber keinen nationalen
Umsetzungsspielraum dahingehend, zum Stichtag bereits getroffene Dispositionsentscheidungen noch zu begünstigen (vgl. aufgrund des Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom , 1 K 1303/11, nach Zurückweisung des
Vorlagebeschlusses an das BVerfG 1 K 290/01 v. als unzulässig durch ).
Fundstelle(n): JAAAE-45155
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FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 11.07.2013 - 1 K 398/13
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