Steuerpflicht der dem Arbeitgeber seitens des Arbeitsamtes ausgezahlten Lohnzuschüsse
Berücksichtigungsfähigkeit von Beteiligungsverlusten
Leitsatz
1. Die dem Arbeitgeber vom Arbeitsamt zur Förderung seiner Arbeitnehmer ausgezahlten Lohnkostenzuschüsse sind steuerpflichtige
Betriebseinnahmen und weder nach § 3 Nr. 2 noch nach § 3 Nr. 11 EStG steuerbefreit. Eine analoge Anwendung der ausschließlich
Arbeitnehmer begünstigenden Vorschriften scheidet aus.
2. Die ausnahmsweise Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung einer wesentlichen Beteiligung vor Abschluss der Liquidation
erfordert die Darlegung, dass mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.
Dies lässt sich nicht vermuten, wenn bereits die – hier: vom Steuerpflichtigen als Liquidator – gem. § 71 GmbH zu erstellende
Liquidations-Eröffnungsbilanz nicht existiert.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1856 Nr. 22 GStB 2014 S. 45 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2013 S. 3202 ZAAAE-45154
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.06.2013 - 5 K 600/08
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