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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 5 K 600/08 EFG 2013 S. 1856 Nr. 22

Gesetze: EStG § 3 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 11, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4, GmbHG § 71 Abs. 1

Steuerpflicht der dem Arbeitgeber seitens des Arbeitsamtes ausgezahlten Lohnzuschüsse

Berücksichtigungsfähigkeit von Beteiligungsverlusten

Leitsatz

1. Die dem Arbeitgeber vom Arbeitsamt zur Förderung seiner Arbeitnehmer ausgezahlten Lohnkostenzuschüsse sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen und weder nach § 3 Nr. 2 noch nach § 3 Nr. 11 EStG steuerbefreit. Eine analoge Anwendung der ausschließlich Arbeitnehmer begünstigenden Vorschriften scheidet aus.

2. Die ausnahmsweise Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung einer wesentlichen Beteiligung vor Abschluss der Liquidation erfordert die Darlegung, dass mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. Dies lässt sich nicht vermuten, wenn bereits die – hier: vom Steuerpflichtigen als Liquidator – gem. § 71 GmbH zu erstellende Liquidations-Eröffnungsbilanz nicht existiert.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1856 Nr. 22
GStB 2014 S. 45 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2013 S. 3202
ZAAAE-45154

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.06.2013 - 5 K 600/08

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