MicroBilG: Erleichterungen nicht nur für Kleinstkapitalgesellschaften
Weitere Befreiungsregeln zur Jahresabschluss-Offenlegung
[i]Erweiterte BefreiungsmöglichkeitenHinlänglich bekannt ist, dass Kleinstkapitalgesellschaften durch das MicroBilG zahlreiche Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses eingeräumt werden. Weniger ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt ist, dass nicht nur die ca. 500.000 Unternehmen dieser Rechtsform in Deutschland von der Gesetzesänderung profitieren. Mit dem MicroBilG sind – beinahe beiläufig – weitere Befreiungsmöglichkeiten geschaffen worden. Überraschend und ohne große öffentliche Wahrnehmung wurde § 264 Abs. 3 HGB neu geregelt. [i]Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften, Herne 2013Tochter-Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften können nunmehr auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses verzichten, wenn sie in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens nicht nur (wie bisher) mit Sitz im Inland, sondern auch mit Sitz in der Europäischen Union einbezogen werden – sofern sie die weiteren Bedingungen des § 264 Abs. 3 HGB erfüllen. Diese gesetzliche Neuregelung wirft in der Praxis allerdings noch manche offene Fragen auf. Prof. Dr. Carsten Theile, BBK-Herausgeber, vergleicht in seiner Rubrik „Konzernabschluss und IFRS” ab Seite 925 die neuen und alten Befreiungsvoraussetzungen und bietet Lösungsvorschläge zur Vermeidung der Offenlegungspflicht an.
BWA als Beratungsaufgabe und -chance
[i]Arbeitshilfe, BWA-Rechner für KMU NWB BAAAD-91478 Angesichts sich verändernder Märkte und steigenden Wettbewerbsdrucks nimmt die kaufmännische Seite der Unternehmensführung einen hohen Stellenwert ein. Mithilfe der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) lässt sich monatlich ablesen, wo das Unternehmen steht. Gilt die BWA in großen Betrieben längst als Standardwerkzeug, ist sie doch in kleinen und mittleren Unternehmen oft noch „das unbekannte Wesen”. Hier bieten sich sowohl für Steuer- als auch für Unternehmensberater eine Beratungsaufgabe und gleichzeitig eine Beratungschance. Carl-Dietrich Sander, stellvertretender Vorsitzender im Verband „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.” entwickelt ab Seite 913 eine unternehmensindividuelle BWA aus dem betriebswirtschaftlichen Blickwinkel heraus.
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Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2013 Seite 889
RAAAE-45135