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Die organisatorische Eingliederung in der umsatzsteuerlichen Organschaft
Auswirkungen des (GZ IV D 2 - S 7105/11/10001) auf Konzerngesellschaften
Die organisatorische Eingliederung ist neben der finanziellen und wirtschaftlichen Eingliederung eine zwingende Voraussetzung zur Einbindung in den umsatzsteuerlichen Organkreis. In der jüngeren Vergangenheit hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) wiederholt mit der organisatorischen Eingliederung befasst. Diese Rechtsprechung wurde durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom unter Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Abschn. 2.8 Abs. 7 - 11 UStAE) übernommen und ergänzt.
A. Einleitung
Die umsatzsteuerliche Organschaft hat für Konzerne nach wie vor eine erhebliche Bedeutung. Da sämtliche Ausgangs- und Eingangsumsätze beim Organträger erfasst werden, ergibt sich eine Reduzierung der Deklarationspflichten gegenüber den Finanzbehörden. Sofern Organgesellschaften nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, lassen sich darüber hinaus finanzielle Vorteile erzielen (vgl. Stadie in UStG 2012 § 2 Anm. 192). Dem Fiskus wiederum eröffnet die Organschaft ein zusätzliches Haftungsinstrument gegenüber dem Organträger (§ 73 AO). Werden Organschaften aufgrund fehlender Eingliederungsvoraussetzungen im Rahmen von Steuerprüfungen zerschlagen, kann daraus neben einem erheblichen Zinsscha...