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Neue Anweisungen zum steuerlichen Verfahrensrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-45089 Mit (BStBl 2013 I S. 933) wurden verschiedene Regelungen des Anwendungserlasses zur AO (AEAO) geändert.
Ausführlicher Beitrag s..
Rückforderungsansprüche der Finanzämter gegenüber Banken: [i]Kreditinstitut verrechnet Steuererstattung mit Rückständen des Kunden nach Kündigung des KontosHat das Finanzamt eine Überweisung an das vom Steuerpflichtigen benannte Konto geleistet, ist dieser auch dann Rückgewährschuldner, wenn das Kreditinstitut den überwiesenen Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto des Steuerpflichtigen verbucht und nach Rechnungsabschluss ausgezahlt oder den Überweisungsbetrag mit einem fortbestehenden Schuldensaldo verrechnet hat (Nr. 2.1 AEAO zu § 37).
[i]Anpassung des Vordrucks an SEPA Anzeige der Abtretung oder Verpfändung von Steuererstattungsansprüchen: Der amtliche Vordruck wurde im Hinblick auf die Einführung des SEPA-Verfahrens aktualisiert (Nr. 6 AEAO zu § 46).
Entschädigung der Auskunftspflichtigen und Sachverständigen: [i]Vorlageverfahren als dem Auskunftsersuchen gleichwertiges ErmittlungsinstrumentIm Rahmen des AmtshilfeRLUmsG wurde § 97 AO mit dem Ziel geändert, Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO und Vorlageverlangen nach § 97 AO als gleichwertige Ermittlungsinstrumente einzustufen. Zugleich wurde der Entschädigungsanspruch nach § 107 AO auf Vorlagepflichtige i. S. des § 97 AO ausgedehnt. Der neugefasste AEAO zu § 107 t...