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BGH 9.7.2013 II ZR 9/12, NWB 40/2013 S. 3128

Haftungsrecht | Prospekthaftung des Treuhandkommanditisten eines Prozesskostenfonds

Ein Treuhandkommanditist, der auch eigene Anteile an der Gesellschaft hält, haftet bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber den Anlagegesellschaftern wie ein Gründungsgesellschafter auf Schadensersatz aus Prospekthaftung. Im entschiedenen Fall hatte sich der Kläger als Treugeber über die (mittlerweile insolvente) T. mbH Steuerberatungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin (Treuhänderin) an der Z. J. und der D. J. GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG mit Einlagen in Höhe von 50.000 und 25.000 € beteiligt. Der [i]Zum neuen Recht für Vermögensanlagen und Finanzanlagenvermittler Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996Vorstand der Gründungskommanditistin beider Fonds, einer AG, und gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, war laut Eintragungen im Bundeszentralregister 23-mal u. a. wegen Urkunds- und Vermögensdelikten vorbestraft. Der Kl...

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