Vermietungsabsicht bei wegen Renovierungsbedürftigkeit unvermietbarem Objekt
Leitsatz
1) Eine Vermietungsabsicht kann nicht angenommen werden, wenn das Mietobjekt aufgrund der bestehenden erheblichen Renovierungsbedürftigkeit
nicht neu vermietbar ist und die erforderlichen Renovierungsarbeiten wegen fehlender finanzieller Mittel und Streitigkeiten
innerhalb der Erbengemeinschaft nicht durchgeführt werden können.
2) Eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht nicht, wenn ausstehende Mieten nicht gezahlt werden und der Vermieter auf die tatsächliche
Durchsetzung seiner Mietforderungen verzichtet.
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 44 DStRE 2014 S. 67 Nr. 2 EFG 2013 S. 1663 Nr. 20 StBW 2013 S. 1007 Nr. 22 GAAAE-44855
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