Versicherungsvertreter: Dokumentationspflichten für die Bildung
von Rückstellungen für Nachbetreuungsaufwand
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
Die sog. Nachbetreuungsverpflichtung bei Versicherungsverträgen ist eine Sachleistungsverpflichtung i. S. des § 6 Abs. 1
Nr. 3a Buchst. b EStG, die mit den Einzelkosten und den Gemeinkosten zu bewerten ist.
Abzustellen ist auf die Anzahl der Versicherungsverträge, für die nur künftige Betreuungsleistungen aufgrund rechtlicher
Verpflichtung zu erbringen sind, für die aber kein weiteres Entgelt beansprucht werden kann.
Werbeleistungen mit dem Ziel, Kunden zu neuen Vertragsabschlüssen zu veranlassen, sind nicht rückstellbar.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1741 Nr. 21 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2013 S. 926 XAAAE-44845
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.06.2012 - 4 K 304/11
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