Zurechnung von Gegenständen des Immobilienleasings
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums.
Für die Zurechnung von Leasinggegenständen ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob der Leasinggegenstand
wirtschaftlich gesehen dem Vermögen des Leasinggebers oder nach den für Ratenkaufverträge geltenden Grundsätzen dem Vermögen
des Leasingnehmers zuzurechnen ist.
Ist der Leasingvertrag von Anfang an auf den vermögensmäßigen Erwerb des WG durch den Leasingnehmer ausgerichtet, ist er
steuerlich als Anschaffungsgeschäft des Leasingnehmers zu beurteilen.
Für die Zurechnung von Gegenständen des Immobilienleasings ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob der
Leasinggegenstand dem Vermögen des Leasinggebers oder dem Vermögen des Leasingnehmers zuzurechnen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAE-44826
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2013 - 10 K 148/10
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