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Grunderwerbsteuer | Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
Art. 26 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2013 I S. 1840) enthält neue Regelungen zum GrEStG. Die geänderten Vorschriften sind gem. § 23 Abs. 11 GrEStG erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden.
1.
§ 1 Abs. 3a
GrEStG: Besteuerung von sog. RETT-Blocker-
Strukturen
Trotz der ursprünglich als
Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung konzipierten Erwerbstatbestände des § 1
Abs. 2a und
3 GrEStG war es
bislang möglich, bei größeren Immobilientransaktionen unter Einschaltung von
Gesellschaften ein Anfallen von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Diese sog.
RETT-Blocker-Modelle (Real Estate Transfer Tax =
Grund-erwerbsteuer) basierten u. a. auf der Tatsache, dass unter Anteil i. S.
des
§ 1 Abs. 3 GrEStG in
Bezug auf Personengesellschaften die aus der Mitgliedschaft in der
Personengesellschaft folgende gesamthänderische M...