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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 21 | Außergewöhnliche Belastungen: Verfahren zu Krankheitskosten beim BFH auf dem Prüfstand

Nach einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde muss sich der BFH damit befassen, ob existenziell notwendige Krankheitskosten aus verfassungsrechtlichen Gründen ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein müssen. Zudem muss der BFH klären, ob bei einer Heileurythmiebehandlung zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eine vor den Behandlungen ausgestellte ärztliche Verordnung ausreicht.

Bereits mehrfach hatten wir Sie informiert: Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine vertritt die Auffassung: Existenziell notwendige Krankheitskosten – so wie die Zuzahlungen zu Medikamenten und der Eigenanteil beim Zahnersatz – müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen in voller Höhe abzugsfähig sein – ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung. Das schlagkräftige Argument lautet: Wenn Empfänger von Hartz IV oder Sozialgeld bestimmte Kosten erstattet bekommen, dann müssen diese entsprechend auch steuerfrei gestellt werden.

Mehrere Finanzgerichte haben sich davon leider nicht überzeugen lassen. Doch jetzt gibt es neue Hoffnung: Ein Verfahren hat es nämlich bis zum Bu...

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