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Track 19 | Lohnsteuer: Sensibilisierungswoche als Arbeitslohn
Bietet ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. Sensibilisierungswoche) an, liegt dies nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf nicht ganz überwiegend im eigenen Interesse des Arbeitgebers. Der Vorteil ist daher der Lohnsteuer zu unterwerfen. Allerdings kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG in Höhe von 500 € abgezogen werden. Abschließend muss der BFH klären, ob es am Entlohnungscharakter fehlt.
Wird einem Arbeitnehmer zusätzlich zum normalen Gehalt ein geldwerter Vorteil zugewendet, ist die Abgrenzung schwierig: Handelt es sich um eine Entlohnung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft? Und damit um Arbeitslohn? Oder erweist sich der Vorteil bei objektiver Würdigung aller Umstände lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung? Dann steht nach der ständigen BFH-Rechtsprechung das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers im Vordergrund und es wird keine Lohnsteuer fällig.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte jetzt über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Unternehmen bot seinen Mitarbeitern im Rahmen eines ganzheitlic...