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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 11 | Umsatzsteuer: Leistungen von Berufsbetreuern sind steuerfrei

Nach einer Neuregelung durch das AmtshilfeRLUmsG sind die Leistungen der Berufsbetreuer seit dem nach nationalem Recht umsatzsteuerfrei. Für davor erbrachte Leistungen können sich Betreuer auf das Unionsrecht berufen. Dies hat der BFH fast zeitgleich entschieden. Leistungen, die zum Gewerbe oder zum Beruf des Betreuers gehören, sind allerdings nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Gleich mehrere interessante umsatzsteuerliche Fragen hat der BFH in jüngster Zeit geklärt. Beginnen wir mit der Steuerfreiheit für Berufsbetreuer.

Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer können sich in doppelter Hinsicht freuen: Zum einen ist mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ab dem neu geregelt worden: Die Leistungen der Berufsbetreuer und Vormünder sind von der Umsatzsteuer befreit. Zum anderen hat der BFH entschieden: Die bisher nach deutschem Recht geltende Umsatzsteuerpflicht ist nicht richtlinienkonform. Dies hatte der Europäische Gerichtshof so vorgegeben.

Im Ergebnis heißt das: Ein ganzer Berufsstand ist aus der Umsatzbesteuerung herausgefallen. Seit dem sind die Leistungen der Berufsbetreuer auch nach n...

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