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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02-03 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für Ballett- und Tanzschulen

Die OFD Niedersachsen vertritt die Auffassung, dass Umsätze aus bestimmten Tanzkursen umsatzsteuerpflichtig sind. Dies widerspricht nach Meinung von Experten dem einschlägigen BMF-Schreiben aus dem Jahr 2012, das eine großflächige Steuerfreistellung vorsieht. Die OFD-Verfügung nehmen wir zum Anlass, Sie auf ein aktuelles BFH-Urteil hinzuweisen zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Bescheinigungen, die von Bildungseinrichtungen erteilt werden.

Track 02 | OFD-Verfügung nicht mit BMF-Schreiben vereinbar

Die Umsatzsteuerbefreiung von Ballett- und Tanzschulen macht heute den Anfang. Das ist gleich ein anspruchsvolles Thema. Konkreter Anlass ist eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen. Die OFD hat die Auffassung vertreten: Die Umsätze aus zwei bestimmten Kursen, die von Tanzschulen angeboten werden, sind nicht steuerbefreit.

Es geht konkret um die Kurse „Welttanzprogramm” und „Medaillentanzen”. Nach den Erläuterungen der OFD Niedersachsen werden im Rahmen des „Welttanzprogramms” Tänze erlernt, die zu den weltweit gespielten Musikrichtungen passen, zum Beispiel Disco, Swing oder Walzer. Unterrichtsziel ist es, zu jedem gesellschaf...

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